Häufige Fragen zur logopädischen Behandlung
Sie haben Fragen? Wir geben gern Antwort!
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine so genannte „Heilmittelverordnung“ („Rezept“) von Ihrem Arzt, z. B. Hals-Nasen-Ohrenarzt, Kinderarzt, Phoniater, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden, Internisten oder Hausarzt. Damit die Verordnung nicht abläuft, vereinbaren Sie nach Rezeptausstellung am Besten schnellst möglich telefonisch einen Termin mit uns.
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten werden im Regelfall von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bekommen die logopädische Therapie vollständig von der Krankenkasse bezahlt. Auch für Erwachsene, die nicht von der Zuzahlung befreit sind, übernimmt die Krankenkasse den größten Teil der Behandlungskosten. Lediglich 10% der Therapiekosten sowie die Verordnungsgebühr von Euro 10,00 fallen auf den Patienten zurück.
Wer wissen möchte, ob und wie er / sie sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, wendet sich bitte an seine / ihre Krankenkasse.
Behandlungsdauer
Eine logopädische Behandlung dauert je nach Störungsbild 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel werden 10 Therapiesitzungen verordnet. Je nach Ausprägung und Störungsbild findet eine Therapie 1 bis 2 mal in der Woche statt.
Erster Behandlungstermin
Hier findet das sogenannte Anamnesegespräch statt. Dies ist ein Erstgespräch, in dem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, genau zu schildern weshalb Sie logopädische Therapie in Anspruch nehmen möchten. Um dann eine logopädische Diagnose zu erstellen, werden anschließend spezifische Untersuchungen durchgeführt. Daraufhin kann mit der Therapie begonnen werden.
Behandlungstermin vereinbahren
Am Besten vereinbaren Sie mit uns telefonisch unter 0331. 550 77 81 einen Termin. Sollten wir nicht persönlich zu erreichen sein, da wir gerade therapieren, hinterlassen Sie uns bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter. Gern können Sie uns aber auch ganz einfach per Kontaktformular eine Email senden. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Hausbesuche
Selbststverständlich können wir Sie , wenn Sie bei gesundheitlichen Problemen nicht mehr mobil sind, wie z.B. nach einem Schlaganfall oder einer Operation, auch im Rahmen eines Hausbesuches behandeln. Dies ist jedoch nur auf Verordnung des Arztes möglich.
Sie haben weitere Fragen?
Sie haben weitere persönliche Fragen zur Behandlung oder zum Therapieangebot? Sie möchten einen Termin vereinbahren. Kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden Ihnen schnellstmöglich antworten.